Unsere Geschäftsbedingungen entsprechen den AGBs der Wiesbadener Vorortbildungswerke und der Volkshochschule Wiesbaden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§1 Allgemeines
1.    Wer sich zu einer der Veranstaltungen des vbw Nordenstadt-Erbenheim-Delkenheim e.V., nachfolgend vbw genannt, anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
2.    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des vbw, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
3.    Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen des vbw. Insoweit tritt das vbw nur als Vermittler auf.
4.    Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der vbws genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
1.    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2.    Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung des vbw (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen.
3.    Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o. a.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Absatz 2 gilt entsprechend.
4.    Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch die vbws schriftlich angenommen werden.
5.    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem vbw als Veranstalter und dem Anmeldenden begründet.
6.    Das vbw darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§3 Entgelt
1.    Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vbws. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
2.    Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.
3.    Ratenzahlung ist grundsätzlich nur bei Veranstaltungen möglich, die im Programm mit dem Vermerk „Ratenzahlung“ gesondert ausgewiesen sind. Die Fälligkeitstermine für die einzelnen Raten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben. Bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten oder einem Gesamtbetrag, der zwei Raten entspricht, wird die gesamte Restsumme sofort fällig.

§4 Personenbezogene Entgeltermäßigung
1.    Wir gewähren folgende Entgeltermäßigungen:
50% Ermäßigung gegen Vorlage einer gültigen Familienkarte der Landeshauptstadt Wiesbaden
20% für Schüler, Studierende, Wehr-/Zivildienstleistende und Auszubildende,
Ehrenamtscard-Inhaber und Schwerbehinderte. Die Ermäßigungen werden gegen Vorlage eines entsprechenden gültigen Nachweises gewährt.
20% bei Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit gegen Vorlage eines Nachweises, der nicht älter als drei Monate ist.
Auf Studienreisen, Rundgänge, Besichtigungen, Prüfungsentgelte, Vorträge und Materialkosten werden keine Ermäßigungen gewährt. Darüber hinaus sind Veranstaltungen, die nicht ermäßigbar sind, als solche gekennzeichnet.
2.    Der Ermäßigungsanspruch und seine tatbestandsmäßigen Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung, spätestens jedoch einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, so wird das volle Entgelt fällig.

§5 Organisatorische Änderungen
1.    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
2.    Das vbw kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
3.    Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

§6 Rücktritt und Kündigung durch das vbw
1.    Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das vbw vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Wenn das vbw eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
2.    Das vbw kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das vbw nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
3.    Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. eine Pandemie wie Covid 19/Corona) vom vbw abgesagt werden muss.
4.    Das vbw kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
•    Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.
•    Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten des vbw
•    Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,
•    Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
•    Verstöße gegen die Hausordnung
Statt einer Kündigung kann das vbw den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch des vbws wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§7 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in
1.    Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
2.    Bei späterer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 5 Euro erhoben. Besondere Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.
3.    Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers.
4.    Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
5.    Der Teilnehmer kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
6.    Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird das Datum des Eingang beim vbw abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird vom vbw schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.
7.    Erstattungen können nur unbar erfolgen.
8.    Für Studienreisen, -fahrten und Bildungsurlaube gelten besondere Bedingungen.

§8 Ummeldung
1.    Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung des vbw erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
2.    Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

§9 Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80%) auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung endet, möglich.

§10 Urheberschutz
1.    Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des vbw nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
2.    Jeder Teilnehmer an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§11 Datenschutz
Das vbw unterliegt den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechtes der Europäischen Union (EU) in der in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt das vbw automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung maximal folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Nationalität, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich/divers anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank des vbw übermittelt. Mit Anmeldung stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

§12 Haftung
1.    Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen das vbw sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.    Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt dann nicht, wenn das vbw Pflichten schuldhaft verletzt hat, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers.

§13 Bildungsurlaube, Studienreisen, Prüfungen und Langzeitkurse
Für Bildungsurlaube, Prüfungen, Langzeitkurse und die vom vbw durchgeführten Reisen gelten darüber hinaus weitere Bedingungen. Diese besonderen (Reise-)Bedingungen sind in der jeweiligen Ausschreibung fixiert und zu beachten.

§14 Schlussbestimmungen
1.    Das Recht, gegen Ansprüche des vbw aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom vbw anerkannt worden ist.
2.    Ansprüche gegen das vbw sind nicht abtretbar.
3.    Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
4.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vbw treten am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.08.2010 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.